06.08.2010 | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein untersagt, von eingeschriebenen Hausärzten stammende Patientendaten weiterzugeben. Der Hausarztvertrag, der die Weitergabe der Patientendaten vorsieht, war zwischen der AOK und dem Hausärzteverband durch einen Schlichterspruch zustande gekommen.