18.08.2010 | Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Umstand, ob ein Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, nicht zwingend ist für den Abzug der doppelten Haushaltsführung. Dieser Umstand sei zwar ein gewichtiges Indiz, aber keine unabdingbare Voraussetzung.