Höherverdienende Arbeitnehmer, die neu in ein Unternehmen eintreten, müssen dem neuen Arbeitgeber ihre Entgelte, die sie bei bisherigen Arbeitgebern erzielt haben, offen legen. Hintergrund ist, dass es seit 2. Februar 2007 für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung neben dem aktuellen Entgelt auch auf das Entgelt, welches ein Arbeitnehmer in den vergangenen drei Kalenderjahren erzielt hat, ankommt.