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Infos aus dem Lohnbüro

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Lohn-Mandanteninformation August 2011

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die für Zeiten gezahlt werden, in denen der Arbeitnehmer wegen einer vermuteten, tatsächlich aber nicht vorliegenden Infektion von der Arbeit freigestellt war, sind nicht steuerfrei. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.


Lohn-Mandanteninformation Juli 2011

Die Freigrenze von 110 € für die Annahme eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses ist auch bei einer sehr aufwändigen Firmenfeier angemessen. Für die Ermittlung des Über‑ oder Unterschreitens sind die Gesamtaufwendungen einschließlich der Reisekosten für auswärtig beschäftigte Arbeitnehmer und die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer zugrundezulegen.


Lohn-Mandanteninformation Juni 2011

Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. Dezember 2010 entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sie kann und konnte daher keine Tarifverträge abschließen.


Lohn-Mandanteninformation Mai 2011

Grundlage für die Bemessung des geldwerten Vorteils bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an den Ar­beitnehmer ist der inländische Bruttolistenpreis. Ein eingeräumter Rabatt ist nicht zu berücksichtigen. So entschied das Finanzgericht Hamburg.


Lohn-Mandanteninformation April 2011

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig stand, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist.


Lohn-Mandanteninformation März 2011

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.


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