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Infos aus dem Lohnbüro

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Lohn-Mandanteninformation Dezember 2008

Viele Versorgungszusagen sehen die Zahlung der vollen Betriebsrente nur für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer mit Erreichen der dort bestimmten festen Altersgrenze ausscheidet. Scheidet der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus, ist die bei Betriebstreue bis zur festen Altersgrenze erreichbare Betriebsrente im Verhältnis der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zur bis zur festen Altersgrenze möglichen Betriebszugehörigkeit zu kürzen.


Lohn-Mandanteninformation November 2008

In der Pflegeversicherung zahlen Adoptiv- und Stiefeltern dauerhaft nur dann keinen Beitragszuschlag für Kinderlose, wenn die Kinder im Zeitpunkt der Adoption oder Heirat mit dem Elternteil bestimmte Altersgrenzen nicht überschritten haben. Dies wurde mit der Pflegereform vom Gesetzgeber festgelegt und gilt seit dem 1. Juli 2008.


Lohn-Mandanteninformation Oktober 2008

Obwohl Fahrtenbuchaufzeichnungen grundsätzlich eine Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssen, führen kleinere Mängel nicht zur Anwendung der 1 %‑Regel. Diese ist nicht allein deshalb anwendbar, weil für den Dienstwagen kein gesondertes Aufwandskonto geführt wird. So entschied vor Kurzem der Bundesfinanzhof


Lohn-Mandanteninformation September 2008

Ab Juli bekommen Unternehmen Geld von der Agentur für Arbeit, wenn sie zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen. Mit diesen Bonuszahlungen möchte der Staat dafür sorgen, dass auch diejenigen Bewerber eine Ausbildungsstelle erhalten, die bereits seit längerem vergeblich danach suchen


Lohn-Mandanteninformation August 2008

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden‑Württemberg muss ein Arbeitgeber nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft nebenher bei anderen Arbeitgebern noch weitere geringfügige Beschäftigungen ausübt und daher die gesetzliche Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze eintritt.


Lohn-Mandanteninformation Juli 2008

Ab dem 1. Januar 2009 soll in Deutschland niemand ohne Absicherung im Krankheitsfall sein. Zu diesem Zeitpunkt muss die private Krankenversicherung Personen, die zurzeit nicht krankenversichert sind und zum Beispiel zuletzt privat krankenversichert waren, zu einem Basistarif aufnehmen. Der Tarif darf dabei den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.


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