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Infos aus dem Lohnbüro

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Lohn-Mandanteninformation Mai 2011

Grundlage für die Bemessung des geldwerten Vorteils bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an den Ar­beitnehmer ist der inländische Bruttolistenpreis. Ein eingeräumter Rabatt ist nicht zu berücksichtigen. So entschied das Finanzgericht Hamburg.


Lohn-Mandanteninformation April 2011

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig stand, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist.


Lohn-Mandanteninformation März 2011

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.


Lohn-Mandanteninformation Februar 2011

Ab 2012 wird die Papierlohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Im Übergangszeitraum 2011 sind einige Aspekte zu beachten.


Lohn-Mandanteninformation Januar 2011

Auf Grund der Umlagepflicht des Arbeitgebers werden mit der monatlichen Lohnabrechnung Umlagebeiträge zur U1 und zur U2 oder nur zur U2 an die Krankenkassen abgeführt. Diese Umlagen werden von den Krankenkassen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen verwendet.


Lohn-Mandanteninformation Dezember 2010

Der Ansatz des geldwerten Vorteils bei Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung ist für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte lediglich um einen reduzierten Zuschlag zu erhöhen, wenn diese nur ein- bis zweimal im Monat durchgeführt wurden. Das stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klar.


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