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Infos aus dem Lohnbüro

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Lohn-Mandanteninformation Februar 2011

Ab 2012 wird die Papierlohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Im Übergangszeitraum 2011 sind einige Aspekte zu beachten.


Lohn-Mandanteninformation Januar 2011

Auf Grund der Umlagepflicht des Arbeitgebers werden mit der monatlichen Lohnabrechnung Umlagebeiträge zur U1 und zur U2 oder nur zur U2 an die Krankenkassen abgeführt. Diese Umlagen werden von den Krankenkassen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen verwendet.


Lohn-Mandanteninformation Dezember 2010

Der Ansatz des geldwerten Vorteils bei Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung ist für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte lediglich um einen reduzierten Zuschlag zu erhöhen, wenn diese nur ein- bis zweimal im Monat durchgeführt wurden. Das stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klar.


Lohn-Mandanteninformation November 2010

Seit 2010 sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar, wenn sie ein der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Das gilt auch für privat Versicherte. Der Steuerpflichtige kann die Beiträge für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen wie Ehepartner und Kinder absetzen. Einen Höchstbetrag gibt es nicht, sodass alle tatsächlich aufgewendeten Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden.


Lohn-Mandanteninformation Oktober 2010

Der individuelle Nutzungsanteil eines Dienstwagens kann mittels eines handschriftlich, zeitnah und geschlossen geführten Fahrtenbuchs, das nachträglich durch einen Computerausdruck ergänzt wird, ermittelt werden, wenn eine nachträgliche Manipulation ausgeschlossen ist und die Angaben ohne unzumutbaren Aufwand überprüfbar sind. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.


Lohn-Mandanteninformation September 2010

In einem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall wurde eine Altenpflegerin wegen des Verdachts der Misshandlung und Beleidigung von Pflegebedürftigen der Ausspruch einer fristlosen Kündigung angekündigt, alternativ der Abschluss eines Auflösungsvertrags angeboten. Zwei Tage nach Unterzeichnung des Auflösungsvertrags erklärte die Altenpflegerin die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung mit einer fristlosen Kündigung.


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