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Infos aus dem Lohnbüro

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Lohn-Mandanteninformation März 2009

Leistet ein Arbeitgeber Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung eines Arbeitnehmers und wird dieser rückwirkend als „Selbstständiger" aus der Sozialversicherungspflicht entlassen, sind die bisher geleisteten Zuschüsse als Arbeitslohn nachträglich der Lohnsteuer zu unterwerfen.


Lohn-Mandanteninformation Februar 2009

Beiträge für Zeiten vor dem 1. Januar 2009 dürfen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 nicht in den laufenden Beitragsnachweis aufgenommen werden. Arbeitgeber müssen diese unter Angabe des Zeitraums, auf den die Beiträge entfallen, in einem Korrektur-Beitragsnachweis (Kennzeichen Korrektur-Beitragsnachweis) gesondert nachweisen. Dabei können größere Nachweiszeiträume jahresübergreifend in einem Beitragsnachweis zusammengefasst werden. Dies gilt jedoch nicht für einen Zeitraum über den 31. Dezember 2008 hinaus.


Lohn-Mandanteninformation Januar 2009

Ab 1. Januar 2009 dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Basis für die Anhebung ist unter anderem die neue Bezugsgröße, die voraussichtlich vom 1. Januar 2009 an gilt.


Lohn-Mandanteninformation Dezember 2008

Viele Versorgungszusagen sehen die Zahlung der vollen Betriebsrente nur für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer mit Erreichen der dort bestimmten festen Altersgrenze ausscheidet. Scheidet der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus, ist die bei Betriebstreue bis zur festen Altersgrenze erreichbare Betriebsrente im Verhältnis der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zur bis zur festen Altersgrenze möglichen Betriebszugehörigkeit zu kürzen.


Lohn-Mandanteninformation November 2008

In der Pflegeversicherung zahlen Adoptiv- und Stiefeltern dauerhaft nur dann keinen Beitragszuschlag für Kinderlose, wenn die Kinder im Zeitpunkt der Adoption oder Heirat mit dem Elternteil bestimmte Altersgrenzen nicht überschritten haben. Dies wurde mit der Pflegereform vom Gesetzgeber festgelegt und gilt seit dem 1. Juli 2008.


Lohn-Mandanteninformation Oktober 2008

Obwohl Fahrtenbuchaufzeichnungen grundsätzlich eine Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssen, führen kleinere Mängel nicht zur Anwendung der 1 %‑Regel. Diese ist nicht allein deshalb anwendbar, weil für den Dienstwagen kein gesondertes Aufwandskonto geführt wird. So entschied vor Kurzem der Bundesfinanzhof


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