Der individuelle Nutzungsanteil eines Dienstwagens kann mittels eines handschriftlich, zeitnah und geschlossen geführten Fahrtenbuchs, das nachträglich durch einen Computerausdruck ergänzt wird, ermittelt werden, wenn eine nachträgliche Manipulation ausgeschlossen ist und die Angaben ohne unzumutbaren Aufwand überprüfbar sind. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.