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Infos aus dem Lohnbüro

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Lohn-Mandanteninformation November 2010

Seit 2010 sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar, wenn sie ein der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Das gilt auch für privat Versicherte. Der Steuerpflichtige kann die Beiträge für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen wie Ehepartner und Kinder absetzen. Einen Höchstbetrag gibt es nicht, sodass alle tatsächlich aufgewendeten Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden.


Lohn-Mandanteninformation Oktober 2010

Der individuelle Nutzungsanteil eines Dienstwagens kann mittels eines handschriftlich, zeitnah und geschlossen geführten Fahrtenbuchs, das nachträglich durch einen Computerausdruck ergänzt wird, ermittelt werden, wenn eine nachträgliche Manipulation ausgeschlossen ist und die Angaben ohne unzumutbaren Aufwand überprüfbar sind. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.


Lohn-Mandanteninformation September 2010

In einem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall wurde eine Altenpflegerin wegen des Verdachts der Misshandlung und Beleidigung von Pflegebedürftigen der Ausspruch einer fristlosen Kündigung angekündigt, alternativ der Abschluss eines Auflösungsvertrags angeboten. Zwei Tage nach Unterzeichnung des Auflösungsvertrags erklärte die Altenpflegerin die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung mit einer fristlosen Kündigung.


Lohn-Mandanteninformation August 2010

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann.


Lohn-Mandanteninformation Juli 2010

Die Lohnsteuer kann mit einem durchschnittlichen Steuersatz geschätzt und der Arbeitgeber als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, wenn verspätet Lohnkonten vorgelegt werden, die offenbar nachträglich durch beliebige Annahmen erstellt wurden, und wenn die individuellen Besteuerungsmerkmale der Lohnempfänger nicht mehr zu ermitteln sind. So entschied das Sächsische Finanzgericht.


Lohn-Mandanteninformation Juni 2010

Die Besteuerung der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz muss nach der 1 %‑Methode erfolgen, wenn Anhaltspunkte für eine nachträgliche Erstellung des Fahrtenbuchs bestehen, das Fahrtenbuch teilweise ungenaue bzw. zweifelhafte Aufzeichnungen enthält und die Angaben nicht durch Vorlage weiterer Unterlagen ergänzt werden. So entschied das Finanzgericht München.


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